Wer bei der Uelzener in der Privathaftpflicht gegen den Versicherer klagen möchte, findet hier die Antwort auf die Frage nach dem zuständigen Gericht: Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach der für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsvertrag heraus gegen den Versicherer klagen will, bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers. Ebenso kann die Niederlassung maßgeblich sein, die für den Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen den Versicherer klage?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Spielt die Niederlassung des Versicherers für die Gerichtswahl eine Rolle?
Ja, neben dem Sitz des Versicherers kann auch die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung für die gerichtliche Zuständigkeit maßgeblich sein.
Gilt diese Regelung für alle Ansprüche aus dem Vertrag?
Die Regelung betrifft Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die gegen den Versicherer gerichtet sind.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025