Wird bei der Uelzener Privathaftpflicht ein versichertes Unternehmen veräußert, geht der Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, und beide Seiten haben besondere Kündigungsrechte. Der Beitrag wird von Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner geschuldet, und die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden.
Wird ein Unternehmen veräußert, tritt der Erwerber an die Stelle des Versicherungsnehmers. Er übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
Das gilt ebenso, wenn ein Unternehmen aufgrund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
Kündigung
Der Versicherer darf dem Erwerber gegenüber den Versicherungsvertrag kündigen. Dabei gilt eine Frist von einem Monat, und die Kündigung muss in Textform erfolgen (zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief). Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird, nachdem der Versicherer von der Veräußerung Kenntnis erlangt hat.
Der Erwerber darf den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Auch diese Kündigung muss in Textform erfolgen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Kannte der Erwerber das Bestehen der Versicherung nicht, gilt die Frist von einem Monat ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt.
Beitrag
Erfolgt der Übergang auf den Erwerber während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber für den Beitrag als Gesamtschuldner.
Wird der Versicherungsvertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Anzeigepflichten
Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief). Diese Anzeige kann durch den Veräußerer oder den Erwerber erfolgen.
Wird die Anzeigepflicht schuldhaft verletzt, besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige beim Versicherer hätte eingehen müssen. Der Versicherer muss dazu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
Der Versicherer bleibt jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung bereits zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Ebenso bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Was bedeutet das konkret?
Verkauft der Versicherungsnehmer sein Unternehmen, übernimmt der neue Eigentümer den bestehenden Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag dann innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Solange der Vertrag während der laufenden Periode übergeht, schulden Veräußerer und Erwerber den Beitrag gemeinsam. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet werden, sonst kann der Versicherungsschutz für später eintretende Fälle entfallen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein versichertes Unternehmen verkaufe?
Der Erwerber tritt an die Stelle des Versicherungsnehmers und übernimmt für die Dauer seines Eigentums alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das gilt auch bei einer Übernahme durch Nießbrauch, Pachtvertrag oder ein ähnliches Verhältnis.
Welche Fristen gelten für die Kündigung nach einer Veräußerung?
Der Versicherer kann dem Erwerber mit einer Frist von einem Monat kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, muss dies aber innerhalb eines Monats nach dem Erwerb tun (bzw. ab Kenntnis vom Bestehen der Versicherung).
Wer muss den Beitrag nach dem Übergang zahlen?
Erfolgt der Übergang während einer laufenden Versicherungsperiode, haften Veräußerer und Erwerber gemeinsam als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Beitragszahlung.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht gemeldet wird?
Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte eingehen müssen – sofern der Versicherer nachweist, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt jedoch leistungspflichtig, wenn ihm die Veräußerung bereits bekannt war oder wenn seine Kündigungsfrist abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025