Wer bei der Uelzener Privathaftpflicht dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert hat, sollte wissen, dass eine solche Mehrfachversicherung besondere Rechte auslösen kann: Wusste der Versicherungsnehmer nichts von der doppelten Absicherung, darf er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb einer festen Monatsfrist ab Kenntnis.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn ein und dasselbe Risiko gleichzeitig in mehreren Verträgen abgesichert ist. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, kann er verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Dieses Verlangen muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis erfolgen, sonst entfällt der Anspruch. Wirksam wird die Aufhebung, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich unwissentlich doppelt versichert bin?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Welche Frist gilt für das Verlangen der Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025