In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, Versicherungsscheine und deren Nachträge zu übermitteln sowie Zahlungen anzunehmen. Welche Erklärungen davon erfasst sind und wann eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen den Versicherungsnehmer wirkt, erfahren Sie hier.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers verschiedene Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen – etwa rund um Abschluss, Widerruf oder Beendigung des Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er Versicherungsscheine und Nachträge weiterleiten und bestimmte Zahlungen entgegennehmen. Weiß der Versicherungsnehmer bei der Zahlung, dass die Vollmacht beschränkt ist – oder verkennt er dies grob fahrlässig – wirkt die Beschränkung ihm gegenüber.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Darf der Versicherungsvertreter mir Versicherungsscheine übermitteln?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Darf ich Zahlungen an den Versicherungsvertreter leisten?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Wann wirkt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025