Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener besteht nach dem Ende des Vertrags kein Versicherungsschutz mehr für Behandlungskosten. Sobald der Vertrag beendet ist, sind Folgen von Erkrankungen und Unfällen sowie die dazugehörigen Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen nicht mehr abgedeckt.
Kein Versicherungsschutz besteht für Folgen von Erkrankungen und Unfällen, die nach Beendigung des Vertrags anfallen.
Dies umfasst insbesondere:
- Untersuchungen
- Heilbehandlungen und Operationen einschließlich der dazugehörigen Diagnostik
- Vor- und Nachbehandlungen
Maßgeblich ist, dass diese Leistungen nach Beendigung des Vertrags anfallen.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Versicherungsvertrag, entfällt der Schutz für Behandlungen, die erst danach anfallen. Das gilt für Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich der Diagnostik sowie für Vor- und Nachbehandlungen, die Folgen von Erkrankungen oder Unfällen betreffen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Leistung anfällt – liegt er nach dem Vertragsende, besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Behandlungskosten nach dem Ende der Hundekrankenversicherung noch abgedeckt?
Nein. Folgen von Erkrankungen und Unfällen sowie deren Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen sind nicht versichert, wenn sie nach Beendigung des Vertrags anfallen.
Welche Leistungen sind nach Vertragsende ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich der dazugehörigen Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrags anfallen.
Worauf kommt es beim Versicherungsschutz nach Vertragsende an?
Entscheidend ist, ob die Leistung nach Beendigung des Vertrags anfällt. Ist das der Fall, besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025