Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener umfasst die Nachbehandlung die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einer Operation – ambulant oder stationär, einschließlich Unterbringung, Verpflegung und Versorgung mit Arzneimitteln. Voraussetzung ist, dass die Behandlung geeignet erscheint, die Gesundheit des versicherten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Als Nachbehandlung gilt die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einer Operation. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen und umfasst die Unterbringung, die Verpflegung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln.
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern
Was bedeutet das konkret?
Die Nachbehandlung deckt die tierärztlich notwendige Versorgung ab, die nach einer Operation nötig ist. Dazu zählen sowohl ambulante als auch stationäre Behandlung samt Unterbringung, Verpflegung und Arzneimitteln. Voraussetzung ist, dass die Behandlung dazu dienen kann, die Gesundheit des Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Häufige Fragen
Was zählt bei meinem Hund zur Nachbehandlung?
Zur Nachbehandlung zählt die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung nach einer Operation – ambulant oder stationär – einschließlich Unterbringung, Verpflegung und Versorgung mit Arzneimitteln.
Werden auch stationäre Aufenthalte nach einer OP berücksichtigt?
Ja, die Nachbehandlung kann ambulant oder stationär erfolgen und schließt in diesem Fall auch Unterbringung und Verpflegung ein.
Welche Voraussetzung muss die Nachbehandlung erfüllen?
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit des versicherten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Basis 2025