Bei der Hundekranken-Versicherung der Uelzener übernimmt der Versicherer im Leistungsfall die Kosten für Operationen und Heilbehandlungen – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Erstattet werden zudem medizinisch notwendige Arzneimittel, Labor- und bildgebende Diagnostik sowie Futter- und Unterbringungskosten bei stationärem Aufenthalt, sofern sie kausal mit der versicherten Behandlung zusammenhängen.
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen vom Versicherer beanspruchen für:
- Operationen
- Heilbehandlungen
Diese Leistungen erhalten Sie unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff in den Organismus, der unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durchgeführt wird. Dabei wird die körperliche Integrität zum Zwecke der Therapie verletzt (ohne diagnostische Absicht). Als Operation gilt ein Eingriff:
- bei dem die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird, oder
- durch minimalinvasive OP-Methoden, Biopsie, Punktion und endoskopische Eingriffe sowie Fremdkörperentfernung ohne Endoskop (ausgenommen die Entfernung von Ektoparasiten).
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung inklusive Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen, die kausal im Zusammenhang mit einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stehen, für medizinisch notwendige:
- Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten),
- Labor- und bildgebende Diagnostik,
- Futter- und Unterbringungsaufwendungen inklusive Ergänzungs-, Diätfuttermittel und Vitaminpräparaten bei stationärer Unterbringung.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Leistungsfall ein, zahlt der Versicherer für Operationen und Heilbehandlungen Ihres Hundes, und zwar ohne Bindung an einen bestimmten Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Eine Operation ist ein chirurgischer Eingriff unter Narkose oder Betäubung zu therapeutischen Zwecken, eine Heilbehandlung eine notwendige ambulante oder stationäre Behandlung samt Diagnostik. Zusätzlich werden Kosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen, etwa notwendige Arzneimittel, Labor- und Bilddiagnostik sowie Futter- und Unterbringungskosten bei stationärem Aufenthalt.
Häufige Fragen
Welche Behandlungen sind im Leistungsfall abgedeckt?
Sie können Leistungen für Operationen und Heilbehandlungen beanspruchen, und zwar unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was gilt als Operation im Sinne dieser Bedingungen?
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit medizinischen Instrumenten durchgeführter chirurgischer Eingriff zum Zwecke der Therapie, bei dem Haut und Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden, oder ein Eingriff durch minimalinvasive Methoden, Biopsie, Punktion, endoskopische Eingriffe und Fremdkörperentfernung ohne Endoskop – ausgenommen die Entfernung von Ektoparasiten.
Werden neben der Behandlung auch Medikamente und Diagnostik erstattet?
Ja, ersetzt werden erstattungsfähige Aufwendungen, die kausal mit einer versicherten Heilbehandlung oder Operation zusammenhängen, für medizinisch notwendige Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten), Labor- und bildgebende Diagnostik sowie Futter- und Unterbringungsaufwendungen bei stationärer Unterbringung.
Was soll eine Heilbehandlung bewirken?
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung inklusive Diagnostik, die geeignet sein soll, die Gesundheit des versicherten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025