Beim Sterbegeld-Baustein der Uelzener Hundekrankenversicherung erhalten Sie eine Geldleistung, wenn Ihr Hund infolge einer versicherten Erkrankung, einer Operation, eines Unfalls oder durch Alterstod stirbt oder eingeschläfert wird – gestaffelt von 500 € im ersten bis 1.500 € ab dem dritten Versicherungsjahr, zusätzlich zu den bereits angefallenen erstattungsfähigen Kosten.
Versicherungsschutz im Rahmen des Sterbegeld-Bausteins besteht, wenn der Tod des Hundes infolge einer versicherten Erkrankung, Operation oder aufgrund eines Unfalls eintritt. Auch der Alterstod ist mitversichert. Ausschlüsse, die möglicherweise am Hauptvertrag vereinbart wurden, gelten für den Baustein in gleicher Weise.
Im Falle des Todes oder der Euthanasie erhalten Sie folgende Leistung:
- im ersten Versicherungsjahr 500 €,
- im zweiten Versicherungsjahr 1.000 €,
- ab dem dritten Versicherungsjahr 1.500 €.
Das Sterbegeld wird zusätzlich zu den bis zum Eintritt des Todes angefallenen, erstattungsfähigen Kosten gezahlt.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der Hund durch eine versicherte Erkrankung, eine Operation, einen Unfall oder durch Alterstod, wird ein Sterbegeld gezahlt. Die Höhe hängt vom Versicherungsjahr ab und steigt von 500 € über 1.000 € auf 1.500 € ab dem dritten Jahr. Diese Leistung gilt auch bei Euthanasie und kommt zusätzlich zu den bereits erstatteten Behandlungskosten. Ausschlüsse aus dem Hauptvertrag gelten auch hier.
Häufige Fragen
In welchen Fällen zahlt der Sterbegeld-Baustein?
Die Leistung besteht, wenn der Tod des Hundes infolge einer versicherten Erkrankung, Operation oder aufgrund eines Unfalls eintritt. Auch der Alterstod ist mitversichert.
Wie hoch fällt das Sterbegeld aus?
Im ersten Versicherungsjahr werden 500 €, im zweiten Versicherungsjahr 1.000 € und ab dem dritten Versicherungsjahr 1.500 € gezahlt.
Wird das Sterbegeld auch bei einer Euthanasie gezahlt?
Ja, im Falle des Todes oder der Euthanasie erhalten Sie die entsprechende Leistung.
Werden vorher angefallene Behandlungskosten mit dem Sterbegeld verrechnet?
Nein, das Sterbegeld wird zusätzlich zu den bis zum Eintritt des Todes angefallenen, erstattungsfähigen Kosten gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025