Ein Unfall gilt in der Hundekrankenversicherung der Uelzener dann, wenn ein ungeplantes Ereignis plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt und dadurch eine körperliche Gesundheitsschädigung entsteht. Diese Definition legt fest, welche Vorfälle als Unfall im Sinne des Versicherungsschutzes zählen.
Als Unfall gilt ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Hundes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
Was bedeutet das konkret?
Ein Unfall liegt vor, wenn etwas Unvorhergesehenes von außen plötzlich auf den Körper des versicherten Hundes trifft und dabei eine körperliche Schädigung entsteht. Alle drei Merkmale – ungeplant, plötzlich von außen einwirkend und mit gesundheitlicher Folge – müssen zusammenkommen, damit von einem Unfall gesprochen wird.
Häufige Fragen
Was zählt hier als Unfall beim Hund?
Als Unfall gilt ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
Muss das Ereignis von außen kommen?
Ja, das Ereignis muss plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirken, um als Unfall zu gelten.
Reicht ein plötzliches Ereignis allein für einen Unfall aus?
Nein, zusätzlich muss das ungeplante, plötzlich von außen einwirkende Ereignis auch eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich ziehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Basis 2025