Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener besteht während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kein Leistungsanspruch: Tritt in dieser Zeit eine Krankheit oder ein Unfall Ihres versicherten Hundes auf, sind die damit verbundenen Heilbehandlungen, Operationen, Folgebehandlungen sowie die dazugehörige Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen nicht versichert.
Kein Versicherungsschutz besteht für Heilbehandlungen und Operationen, die nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes nachträglich anfallen.
Ebenso nicht versichert sind Heilbehandlungen und Operationen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, wenn diese während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
In beiden Fällen gilt der Ausschluss jeweils einschließlich der dazugehörigen Diagnostik sowie der Vor- und Nachbehandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz zwischenzeitlich unterbrochen ist, sind Krankheiten oder Unfälle Ihres Hundes, die in dieser Zeit auftreten, nicht abgedeckt. Das betrifft nicht nur die eigentliche Behandlung oder Operation, sondern auch deren Folgen sowie die dazugehörige Diagnostik und die Vor- und Nachbehandlungen. Auch nachträgliche Heilbehandlungen und Operationen sind in diesem Zusammenhang nicht versichert.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn mein Hund während einer Unterbrechung des Schutzes krank wird?
Nein. Heilbehandlungen und Operationen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten, sind nicht versichert.
Sind auch Diagnostik und Nachbehandlungen vom Ausschluss betroffen?
Ja. Der Ausschluss gilt jeweils einschließlich der dazugehörigen Diagnostik sowie der Vor- und Nachbehandlungen.
Gilt der Ausschluss auch für nachträgliche Behandlungen?
Ja. Nachträgliche Heilbehandlungen und Operationen sind ebenfalls nicht versichert, ebenso die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025