Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener besteht während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kein Anspruch auf Operationen des versicherten Hundes: Weder nachträgliche Operationen noch Operationen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls und deren Folgen sind gedeckt, ebenso wenig die dazugehörige Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die in dieser Zeit auftreten.
Kein Versicherungsschutz besteht für nachträgliche Operationen und für Operationen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie für deren Folgen.
Das gilt jeweils einschließlich der dazugehörigen Diagnostik sowie der Vor- und Nachbehandlungen, wenn diese während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz unterbrochen ist, sind bestimmte Behandlungen ausgeschlossen. Betroffen sind Operationen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie nachträgliche Operationen und deren Folgen. Auch die dazugehörige Diagnostik und die Vor- und Nachbehandlungen sind in dieser Zeit nicht versichert.
Häufige Fragen
Sind Operationen versichert, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten?
Nein. Operationen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen und nachträgliche Operationen sind nicht versichert, wenn sie während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Gilt der Ausschluss auch für Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen?
Ja. Der Ausschluss umfasst jeweils auch die dazugehörige Diagnostik sowie die Vor- und Nachbehandlungen.
Welche Art von Operationen ist während der Unterbrechung nicht gedeckt?
Nicht gedeckt sind nachträgliche Operationen sowie Operationen wegen einer Krankheit oder eines Unfalls und deren Folgen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP 2025