Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener müssen versicherte Kosten durch eine tierärztliche Rechnung nachgewiesen werden, die auf Deutsch – im Ausland auf Englisch – ausgestellt ist und den Hund, Datum, Diagnose, Einzelpositionen mit Preisen sowie den Rechnungsbetrag enthält und auf der Gebührenordnung für Tierärzte beruht. Zum Gesundheitszustand des Hundes können weitere Unterlagen auf Ihre Kosten verlangt werden, und auf Wunsch ist eine direkte Abrechnung mit dem Tierarzt möglich.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden oder bereits versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten weitere Unterlagen verlangen. Dazu zählen zum Beispiel Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten.
Die Untersuchungs-, Heilbehandlungs- und Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss auf Deutsch ausgestellt sein. Bei einem Auslandsaufenthalt kann sie auf Englisch ausgestellt sein.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den Namen bzw. die Mikrochipnummer Ihres versicherten Hundes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Die Rechnung muss außerdem auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann eine direkte Abrechnung mit dem Tierarzt veranlasst werden. Dafür ist die Zustimmung des behandelnden Tierarztes und die Vorlage einer Abtretungserklärung erforderlich. Bei der direkten Abrechnung werden die versicherten Kosten berücksichtigt.
Was bedeutet das konkret?
Um Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie eine tierärztliche Rechnung einreichen, die bestimmte Angaben enthält und der Gebührenordnung für Tierärzte entspricht. Zusätzlich darf der Versicherer auf Ihre Kosten weitere Unterlagen zum Gesundheitszustand des Hundes anfordern. Wenn Sie möchten, kann statt der Erstattung an Sie auch direkt mit dem Tierarzt abgerechnet werden – dazu braucht es dessen Zustimmung und eine Abtretungserklärung.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochipnummer des versicherten Hundes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
In welcher Sprache muss die Rechnung ausgestellt sein?
Die Rechnung muss auf Deutsch ausgestellt sein. Bei einem Auslandsaufenthalt kann sie auch auf Englisch ausgestellt sein.
Ist eine direkte Abrechnung mit dem Tierarzt möglich?
Ja. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann mit Zustimmung des behandelnden Tierarztes und unter Vorlage einer Abtretungserklärung eine direkte Abrechnung mit dem Tierarzt unter Berücksichtigung der versicherten Kosten veranlasst werden.
Können zusätzliche Unterlagen zum Gesundheitszustand des Hundes verlangt werden?
Ja. Der Versicherer darf auf Ihre Kosten weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025