Beim Hundekranken-Schutz der Uelzener können zum Nachweis des Gesundheitszustands Ihres Hundes auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangt werden, während Operations- und andere versicherte Kosten durch eine tierärztliche Rechnung zu belegen sind, die bestimmte Angaben enthalten und auf der Gebührenordnung für Tierärzte beruhen muss.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden oder bereits versicherten Hundes darf der Versicherer auf Ihre Kosten folgende Unterlagen verlangen:
- Behandlungsübersichten
- Karteikartenauszüge
- ein tierärztliches Gutachten
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten müssen Sie durch eine tierärztliche Rechnung nachweisen.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den Namen Ihres versicherten Hundes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit den entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Die Rechnung muss außerdem auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann von Ihnen Unterlagen zum Gesundheitszustand Ihres Hundes anfordern, etwa Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten; die Kosten dafür tragen Sie. Operations- und sonstige versicherte Kosten weisen Sie durch eine tierärztliche Rechnung nach. Diese Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten – unter anderem Hundename, Datum, Diagnose, Einzelpositionen mit Preisen und den Rechnungsbetrag – und auf der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte beruhen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen darf der Versicherer zum Gesundheitszustand meines Hundes verlangen?
Der Versicherer darf auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Wer trägt die Kosten für die geforderten Nachweise zum Gesundheitszustand?
Diese Kosten tragen Sie selbst; die Unterlagen dürfen auf Ihre Kosten verlangt werden.
Wie muss ich Operationskosten und andere versicherte Kosten nachweisen?
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten und sonstigen versicherten Kosten sind durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen.
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Sie muss den Namen des versicherten Hundes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP-Basis 2025