Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt eine Heilbehandlung oder Operation dann als medizinisch notwendig, wenn eine Veränderung des Gesundheitszustands vorliegt und die Behandlung mit anerkannten Methoden geeignet ist, die Gesundheit wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Eine Heilbehandlung oder Operation ist dann medizinisch notwendig, wenn eine Veränderung des Gesundheitszustands vorliegt.
Die Behandlung muss zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beruht auf veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden.
- Sie ist geeignet, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Was bedeutet das konkret?
Als medizinisch notwendig gilt eine Behandlung oder Operation, wenn sich der Gesundheitszustand des Tieres verändert hat und die Maßnahme mit anerkannten, geprüften und bewährten tiermedizinischen Methoden durchgeführt wird. Ziel muss sein, die Gesundheit wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Behandlung als medizinisch notwendig?
Wenn eine Veränderung des Gesundheitszustands vorliegt und die Heilbehandlung oder Operation geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Welche Methoden müssen bei der Behandlung angewendet werden?
Es müssen veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannte, ausreichend geprüfte und bewährte Methoden angewendet werden.
Welches Ziel muss die Behandlung erfüllen?
Sie muss geeignet sein, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025