Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener sind Folgen von Mängeln und Erkrankungen, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten, nicht versichert – für diese bestehenden oder früh auftretenden Beschwerden besteht kein Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind Folgen von Mängeln und Erkrankungen, die
- bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder
- vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten.
Was bedeutet das konkret?
Für Mängel und Erkrankungen, die schon bei Vertragsabschluss bekannt waren, besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt ebenso für Beschwerden, die erst nach Vertragsabschluss, aber noch vor Ende der jeweiligen Wartezeit auftreten. Die daraus entstehenden Folgen sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind bereits bekannte Erkrankungen des Hundes mitversichert?
Nein. Folgen von Mängeln und Erkrankungen, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind, sind nicht versichert.
Was passiert, wenn eine Erkrankung während der Wartezeit auftritt?
Treten Mängel oder Erkrankungen vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auf, sind deren Folgen nicht versichert.
Gilt der Ausschluss nur für die Erkrankung selbst oder auch für ihre Folgen?
Der Ausschluss bezieht sich ausdrücklich auf die Folgen der betreffenden Mängel und Erkrankungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025