Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener bestimmt sich die Höhe der Beiträge danach, welche Zahlungsperiode und welche Zahlungsart vereinbart wurden. Als Zahlungsperiode stehen ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr zur Wahl, während der Beitrag entweder per Lastschrift oder außerhalb des Lastschriftverfahrens beglichen werden kann.
Die Beiträge richten sich nach zwei Vereinbarungen:
- der vereinbarten Zahlungsperiode: ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr
- der vereinbarten Zahlungsart: Zahlung durch Lastschrift oder Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens, zum Beispiel durch Überweisung
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt davon ab, in welchem Rhythmus und auf welchem Weg gezahlt wird. Für die Zahlungsperiode kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vereinbart werden. Bei der Zahlungsart ist entweder das Lastschriftverfahren oder eine Zahlung außerhalb davon, etwa per Überweisung, möglich.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Als Zahlungsperiode kann ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr vereinbart werden.
Welche Zahlungswege stehen zur Verfügung?
Der Beitrag kann per Lastschrift oder außerhalb des Lastschriftverfahrens, zum Beispiel durch Überweisung, gezahlt werden.
Wovon hängt die Höhe der Beiträge ab?
Die Beiträge richten sich nach der vereinbarten Zahlungsperiode und der vereinbarten Zahlungsart.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025