Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener können Sie Ihre Beiträge im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen, wobei je Fälligkeit ein Mindestbeitrag von 20,00 € gilt und monatliche sowie vierteljährliche Zahlungen nur über das SEPA-Lastschriftverfahren möglich sind.
Sie können die Beiträge durch laufende Zahlungen leisten. Zur Auswahl stehen die Zahlungsweisen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, jeweils im Voraus.
Dabei gilt Folgendes:
- Der Mindestbeitrag je Fälligkeit beträgt 20,00 €.
- Eine monatliche und vierteljährliche Zahlung bieten wir nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftverfahren an.
Was bedeutet das konkret?
Sie entscheiden selbst, in welchem Rhythmus Sie Ihre Beiträge im Voraus zahlen – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Pro Fälligkeit müssen mindestens 20,00 € zusammenkommen. Wenn Sie monatlich oder vierteljährlich zahlen möchten, geht das ausschließlich über das SEPA-Lastschriftverfahren.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Sie können die Beiträge im Voraus monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich als laufende Zahlung leisten.
Gibt es einen Mindestbeitrag pro Zahlung?
Ja, der Mindestbeitrag je Fälligkeit beträgt 20,00 €.
Kann ich monatlich per Überweisung zahlen?
Nein. Eine monatliche und vierteljährliche Zahlung wird nur in Verbindung mit dem SEPA-Lastschriftverfahren angeboten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025