Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener wird der Erst- oder Einmalbeitrag fällig, sobald 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins verstrichen sind – danach ist die Zahlung unverzüglich zu leisten. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, zählt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Den Erst- oder Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich zahlen, nachdem 14 Tage seit dem Zugang des Versicherungsscheins vergangen sind.
Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie eine Frist von 14 Tagen. Danach ist der Erst- oder Einmalbeitrag unverzüglich zu bezahlen. Bei vereinbarter Ratenzahlung zählt nur die erste Rate des Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der Erst- oder Einmalbeitrag ist unverzüglich zu zahlen, nachdem 14 Tage seit dem Zugang des Versicherungsscheins abgelaufen sind.
Was gilt bei vereinbarter Ratenzahlung als erster Beitrag?
Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt nur die erste Rate des Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Ab wann läuft die Zahlungsfrist von 14 Tagen?
Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025