Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener endet der Vertrag spätestens an dem Tag, an dem Sie den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres mitteilen; bereits über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlte Beiträge erhalten Sie zurück.
Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer über den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren.
Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben, werden Ihnen erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt Ihr versichertes Tier, verkaufen Sie es oder geben Sie es dauerhaft ab, endet der Vertrag spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer darüber informieren. Haben Sie für die Zeit nach dem Ende des Vertrags bereits Beiträge gezahlt, bekommen Sie diese zurück.
Häufige Fragen
Wann endet mein Vertrag, wenn mein Tier stirbt oder abgegeben wird?
Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie den Versicherer über den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren.
Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück?
Ja. Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben, werden Ihnen erstattet.
Aus welchen Gründen endet der Vertrag nach diesem Punkt?
Der Vertrag endet aufgrund von Tod, Veräußerung oder dauerhafter Abgabe Ihres versicherten Tieres.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025