Wann eine Beitragsanpassung in der Hundekrankenversicherung der Uelzener greift, klärt sich hier eindeutig: Der geänderte Beitrag gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, wobei der Versicherer die Anpassung spätestens einen Monat vor Fälligkeit mitteilt und dabei alten und neuen Beitrag direkt gegenüberstellt.
Die Anpassung des Beitrags wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Der Versicherer teilt Ihnen die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mit. In dieser Mitteilung stellt der Versicherer außerdem den alten und den neuen Beitrag gegenüber.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich der Beitrag, gilt der neue Betrag ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Der Versicherungsnehmer erhält dazu rechtzeitig eine Mitteilung: spätestens einen Monat vor der Fälligkeit. Darin wird der bisherige dem neuen Beitrag gegenübergestellt, damit die Änderung nachvollziehbar ist.
Häufige Fragen
Ab wann gilt ein angepasster Beitrag?
Die Beitragsanpassung wird ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Wie früh erfahre ich von einer Beitragsanpassung?
Der Versicherer teilt die Anpassung spätestens einen Monat vor der Fälligkeit mit.
Kann ich alten und neuen Beitrag vergleichen?
Ja, in der Mitteilung stellt der Versicherer den alten und den neuen Beitrag gegenüber.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025