Erkrankt oder verunfallt der Hund noch während der Wartezeit, darf die Uelzener in der Hundekrankenversicherung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen – allerdings nur für das betroffene Tier und nur innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige. Bereits gezahlte Beiträge werden dabei zeitanteilig zurückerstattet.
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Ihr Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt.
Diese Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden. Sie beschränkt sich auf das erkrankte oder verunfallte Tier.
Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier bereits während der Wartezeit erkrankt oder einen Unfall hat, kann der Versicherer den Vertrag sofort beenden. Diese Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige möglich und gilt allein für das betroffene Tier. Beiträge, die Sie schon gezahlt haben, bekommen Sie anteilig zurück.
Häufige Fragen
Darf der Versicherer kündigen, wenn mein Hund in der Wartezeit krank wird?
Ja. Erkrankt oder verunfallt Ihr Tier innerhalb der Wartezeit, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, diese Kündigung auszusprechen?
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden.
Betrifft die Kündigung alle versicherten Tiere?
Nein, die Kündigung beschränkt sich auf das erkrankte oder verunfallte Tier.
Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück?
Ja, bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025