Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer vereinbarten Wartezeit, die ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn zählt. Verzögert sich der Versicherungsbeginn – etwa durch verspätete Zahlung des Erstbeitrags – verschiebt sich die Wartezeit entsprechend, und alles, was innerhalb der Wartezeit auftritt, bleibt dauerhaft vom Schutz ausgenommen.
Ist eine Wartezeit vereinbart, besteht frühestens nach Ablauf dieser Wartezeit Versicherungsschutz.
Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ändert sich der Versicherungsbeginn – beispielsweise weil der Erstbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird – verschiebt sich die Wartezeit entsprechend.
Nicht versichert sind – auch nach Ablauf der Wartezeit – folgende Ereignisse, die innerhalb der Wartezeit auftreten:
- Erkrankungen
- Verletzungen
- Unfälle
- medizinische Befunde
- Operationen mit allen Nebenkosten, inklusive der Vor- und Nachbehandlung
Ebenfalls nicht versichert sind alle hieraus hervorgehenden Heilbehandlungen, Folgeerkrankungen und Folgeoperationen mit allen Nebenkosten.
Was bedeutet das konkret?
Eine Wartezeit bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst nach ihrem Ablauf greift. Gerechnet wird ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn; verschiebt sich dieser, etwa wegen verspäteter Zahlung des Erstbeitrags, verschiebt sich auch die Wartezeit. Alles, was während der Wartezeit auftritt – etwa Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle, Befunde oder Operationen samt Nebenkosten sowie daraus folgende Behandlungen – bleibt dauerhaft ausgeschlossen, auch nach Ablauf der Wartezeit.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Versicherungsschutz bei einer vereinbarten Wartezeit?
Der Versicherungsschutz besteht frühestens nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit, die ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn zählt.
Was passiert mit der Wartezeit, wenn ich den Erstbeitrag zu spät zahle?
Ändert sich der Versicherungsbeginn, zum Beispiel durch nicht rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend.
Sind Erkrankungen aus der Wartezeit später doch versichert?
Nein. Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle, medizinische Befunde und Operationen mit allen Nebenkosten innerhalb der Wartezeit sowie alle daraus hervorgehenden Heilbehandlungen, Folgeerkrankungen und Folgeoperationen sind auch nach Ablauf der Wartezeit nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025