Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener kann der Versicherer seine Rechte zu Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung wegen einer verletzten Anzeigepflicht nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis geltend machen; danach greifen feste Fristen von fünf oder zehn Jahren sowie klare Ausschlussgründe, etwa wenn der Versicherer den Umstand kannte oder den Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig in Textform hingewiesen hat.
Der Versicherer darf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt, die das geltend gemachte Recht begründet.
Dabei informiert der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Umstände, auf die er seine Erklärung stützt. Innerhalb der Monatsfrist darf der Versicherer auch nachträglich weitere Umstände zur Begründung seiner Erklärung angeben, sobald er von ihnen Kenntnis erlangt.
- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung enden fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages oder einer Vertragsänderung. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Leistungsfall vor Ablauf dieser Fristen eingetreten, kann der Versicherer die Rechte auch noch nach Ablauf der Fristen geltend machen.
- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
- Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung entfallen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Was bedeutet das konkret?
Will der Versicherer wegen einer verletzten Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder ändern, muss er dies innerhalb eines Monats ab Kenntnis tun. Generell enden diese Rechte fünf Jahre nach Vertragsabschluss oder Vertragsänderung, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung erst nach zehn Jahren. Kannte der Versicherer den Umstand bereits oder hat er nicht rechtzeitig in Textform auf die Folgen hingewiesen, entfallen diese Rechte.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit hat der Versicherer, um wegen einer Anzeigepflichtverletzung zu reagieren?
Der Versicherer darf seine Rechte zu Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist beginnt, sobald er von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt.
Nach wie vielen Jahren enden diese Rechte des Versicherers?
Sie enden grundsätzlich fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages oder einer Vertragsänderung. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Leistungsfall vorher eingetreten, kann der Versicherer die Rechte auch noch danach geltend machen.
Wann kann der Versicherer nicht mehr zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen?
Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bereits kannte. Sie entfallen außerdem, wenn er nicht durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025