Die Hundekrankenversicherung der Uelzener beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, allerdings nur, wenn der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wird der Beitrag nicht pünktlich beglichen oder scheitert die vereinbarte Abbuchung, verschieben sich Vertragsbeginn und Wartezeit, bis die Zahlung tatsächlich veranlasst ist.
Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung dafür ist, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.
Zahlen Sie nicht rechtzeitig oder kann die vereinbarte Abbuchung des Beitrags nicht durchgeführt werden, beginnen der Vertrag und damit auch die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz startet grundsätzlich zu dem Datum, das im Versicherungsschein steht. Das gilt jedoch nur, wenn der erste beziehungsweise einmalige Beitrag pünktlich gezahlt wird. Bei verspäteter Zahlung oder einer fehlgeschlagenen Abbuchung verschieben sich Vertragsbeginn und Wartezeit auf den Zeitpunkt, an dem die Zahlung veranlasst wird.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Vertrag als begonnen?
Der Vertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie nicht rechtzeitig oder kann die vereinbarte Abbuchung nicht durchgeführt werden, beginnen der Vertrag und damit die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Wirkt sich eine verspätete Zahlung auch auf die Wartezeit aus?
Ja, bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder fehlgeschlagener Abbuchung beginnt auch die Wartezeit erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025