Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener entscheidet die Art des Verschuldens darüber, ob und wie viel gezahlt wird: Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung entfällt die Leistung vollständig, bei grober Fahrlässigkeit wird sie entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt. Wer nachweist, dass ihn kein grobes Verschulden trifft oder die Pflichtverletzung folgenlos blieb, behält den vollen Anspruch – bei arglistiger Täuschung wird dagegen gar nicht geleistet.
Wenn Sie eine Pflicht vorsätzlich verletzen, erbringen wir keine Leistung.
Verletzen Sie eine Pflicht grob fahrlässig, kürzen wir die Leistung in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Es bleibt bei der vollständigen Leistung, wenn Sie nachweisen, dass
- Sie die Pflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben oder
- die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Wenn Sie uns arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, leisten wir nicht.
Was bedeutet das konkret?
Ob und in welcher Höhe der Versicherer zahlt, hängt davon ab, wie schwer eine Pflicht verletzt wurde. Bei Vorsatz gibt es keine Leistung, bei grober Fahrlässigkeit wird sie entsprechend dem Grad des Verschuldens gekürzt. Weisen Sie nach, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Pflichtverletzung keine Auswirkung auf den Leistungsfall hatte, bleibt der volle Anspruch bestehen. Bei arglistiger Täuschung entfällt die Leistung ganz.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Pflicht absichtlich verletze?
Bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung erbringt der Versicherer keine Leistung.
Wird bei grober Fahrlässigkeit die Zahlung ganz gestrichen?
Nein, bei grober Fahrlässigkeit wird die Leistung nur gekürzt, und zwar in dem Verhältnis, das der Schwere des Verschuldens entspricht.
Wie kann ich trotz einer Pflichtverletzung die volle Leistung behalten?
Die volle Leistung bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben oder dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Leistungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Welche Folge hat eine arglistige Täuschung?
Wenn Sie den Versicherer arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutsam sind, wird nicht geleistet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025