Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener müssen Sie einen Leistungsfall unverzüglich melden und aktiv mitwirken: Sie erteilen alle erforderlichen Auskünfte zur Feststellung des Leistungsfalls und beschaffen auf eigene Kosten die angeforderten Belege, soweit Ihnen das billigerweise zugemutet werden kann.
Einen Leistungsfall müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
Wir benötigen Auskünfte von Ihnen, die zur Feststellung des Leistungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich sind. Auch Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht können erforderlich sein. In diesen Fällen sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Sie sind verpflichtet:
- uns jede dienliche Auskunft zu erteilen
- von uns angeforderte Belege auf Ihre Kosten beizubringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Leistungsfall ein, müssen Sie diesen sofort melden. Damit der Versicherer prüfen kann, ob und in welchem Umfang er leisten muss, erteilen Sie alle nötigen Auskünfte und wirken an möglichen Untersuchungen mit. Angeforderte Belege beschaffen Sie auf eigene Kosten, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
Häufige Fragen
Wann muss ich einen Leistungsfall melden?
Sie müssen einen Leistungsfall unverzüglich anzeigen.
Welche Auskünfte muss ich dem Versicherer geben?
Sie müssen jede dienliche Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Leistungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist.
Wer trägt die Kosten für angeforderte Belege?
Angeforderte Belege müssen Sie auf Ihre Kosten beibringen, soweit deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
Kann der Versicherer Untersuchungen zum Schaden durchführen?
Ja, Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht können erforderlich sein; dabei ist der Versicherer auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025