Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener klärt dieser Grundsatz, welche Nachweise du zum Gesundheitszustand deines Hundes und zu den entstandenen Kosten vorlegen musst: Der Versicherer darf auf deine Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten weist du per tierärztlicher Rechnung nach, die bestimmte Angaben enthalten und auf der Gebührenordnung für Tierärzte beruhen muss.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden oder bereits versicherten Hundes darf der Versicherer auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Untersuchungs-, Heilbehandlungs- und Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten müssen Sie durch eine tierärztliche Rechnung nachweisen.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den Namen Ihres versicherten Hundes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit den entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Die Rechnung muss außerdem auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann verlangen, dass du auf eigene Kosten Unterlagen zum Gesundheitszustand deines Hundes vorlegst, etwa Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten. Entstandene Kosten für Untersuchung, Heilbehandlung, Operation und sonstige versicherte Leistungen musst du durch eine tierärztliche Rechnung belegen. Diese Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten und auf der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte basieren.
Häufige Fragen
Welche Nachweise zum Gesundheitszustand meines Hundes kann der Versicherer verlangen?
Der Versicherer darf auf deine Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Wie muss ich die entstandenen Behandlungskosten nachweisen?
Alle medizinisch notwendigen Untersuchungs-, Heilbehandlungs- und Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen.
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Sie muss den Namen des versicherten Hundes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten. Zudem muss sie auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wer trägt die Kosten für die verlangten Nachweise zum Gesundheitszustand?
Die Kosten für Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten trägst du selbst.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Basis 2025