Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener darf der Versicherer als Nachweis zum Gesundheitszustand des zu versichernden oder versicherten Hundes auf Kosten des Versicherungsnehmers Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen. Operationskosten und sonstige versicherte Kosten sind durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen, die bestimmte Angaben enthalten und auf der Gebührenordnung für Tierärzte beruhen muss.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden bzw. versicherten Hundes darf der Versicherer auf Ihre Kosten folgende Unterlagen verlangen:
- Behandlungsübersichten
- Karteikartenauszüge
- ein tierärztliches Gutachten
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten müssen Sie durch eine tierärztliche Rechnung nachweisen. Diese Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den Namen Ihres versicherten Hundes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit den entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Zudem muss die Rechnung auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann verlangen, dass Sie den Gesundheitszustand Ihres Hundes nachweisen – etwa durch Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten. Die Kosten dafür tragen Sie selbst. Versicherte Kosten wie Operationen weisen Sie durch eine tierärztliche Rechnung nach. Diese Rechnung muss bestimmte Angaben enthalten und auf der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte beruhen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen kann der Versicherer zum Gesundheitszustand meines Hundes verlangen?
Der Versicherer darf auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Wie muss ich Operationskosten und andere versicherte Kosten nachweisen?
Diese Kosten sind durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen, die auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruht.
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten.
Wer trägt die Kosten für die Nachweise zum Gesundheitszustand?
Die Kosten für Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP-Premium-Plus 2025