Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener liegt ein Leistungsfall vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Hundes wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls erforderlich wird. Auch die Vorbehandlung und die Nachbehandlung gehören dazu, sofern der Leistungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Vertragsende eintritt.
Als Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Hundes wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls.
Zum Leistungsfall zählen auch:
- die Vorbehandlung
- die Nachbehandlung
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
- nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
- vor Ende des Vertrages
Was bedeutet das konkret?
Ein Leistungsfall entsteht, wenn Ihr versicherter Hund wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall veterinärmedizinisch notwendig operiert werden muss. Auch die Behandlung vor und nach dem Eingriff wird als Teil des Leistungsfalls berücksichtigt. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Leistungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ende der Wartezeit sowie vor dem Vertragsende eingetreten sein.
Häufige Fragen
Was gilt bei der Hundekrankenversicherung als Leistungsfall?
Als Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Hundes wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls.
Sind Behandlungen vor und nach der Operation eingeschlossen?
Ja, sowohl die Vorbehandlung als auch die Nachbehandlung zählen zum Leistungsfall.
In welchem Zeitraum muss der Leistungsfall eintreten?
Der Leistungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit sowie vor Ende des Vertrages eingetreten sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP-Premium-Plus 2025