Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener können als Nachweis zum Gesundheitszustand des Hundes auf Kosten des Versicherungsnehmers Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangt werden. Operationskosten und sonstige versicherte Kosten sind durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen, die bestimmte Angaben enthalten und auf der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte beruhen muss.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden oder versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Folgendes verlangen:
- Behandlungsübersichten
- Karteikartenauszüge
- ein tierärztliches Gutachten
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch eine tierärztliche Rechnung nachzuweisen.
Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- den Namen Ihres versicherten Hundes
- das Datum der erbrachten Leistung
- die Diagnose
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel
- den Rechnungsbetrag
Außerdem muss die Rechnung auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Was bedeutet das konkret?
Um den Gesundheitszustand des Hundes zu belegen, kann der Versicherer auf Kosten des Versicherungsnehmers bestimmte Unterlagen wie Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten anfordern. Versicherte Operations- und sonstige Kosten müssen durch eine tierärztliche Rechnung nachgewiesen werden. Diese Rechnung muss mehrere Angaben enthalten, etwa den Namen des Hundes, das Datum, die Diagnose, die einzelnen Leistungen mit Preisen sowie die Kosten für Material und Arzneimittel. Sie muss zudem auf der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte beruhen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen kann der Versicherer zum Gesundheitszustand meines Hundes verlangen?
Der Versicherer darf auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Wie muss ich versicherte Operationskosten nachweisen?
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten müssen durch eine tierärztliche Rechnung nachgewiesen werden.
Welche Angaben muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten.
Auf welcher Grundlage muss die Rechnung erstellt sein?
Die Rechnung muss auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP-Premium 2025