Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener sind Folgen von Mängeln und Erkrankungen ausgeschlossen, wenn diese bereits bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Damit ist klar geregelt, welche gesundheitlichen Vorbelastungen nicht vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Nicht versichert sind Folgen von Mängeln und Erkrankungen, die
- bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder
- vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Mangel oder eine Erkrankung des Hundes schon beim Abschluss der Versicherung bekannt ist, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn ein Mangel oder eine Erkrankung erst nach Vertragsbeginn, aber noch vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftritt. Für die daraus entstehenden Folgen wird nicht geleistet.
Häufige Fragen
Sind bereits bekannte Erkrankungen meines Hundes mitversichert?
Nein. Folgen von Mängeln und Erkrankungen, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind, sind nicht versichert.
Was gilt für Erkrankungen, die während der Wartezeit auftreten?
Folgen von Mängeln und Erkrankungen, die vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten, sind nicht versichert.
Ab wann können Folgen einer Erkrankung versichert sein?
Ausgeschlossen sind Folgen von Mängeln und Erkrankungen, die bei Vertragsabschluss bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Zu darüber hinausgehenden Voraussetzungen hängt es vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP 2025