Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener sind Operationen samt zugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen nicht versichert, wenn sie innerhalb der jeweiligen Wartezeit stattfinden. Für Eingriffe mit einjähriger Wartezeit gilt jedoch eine wichtige Ausnahme: Tritt der Mangel oder die Erkrankung vor Ablauf der Wartezeit auf, besteht dennoch ein Leistungsanspruch, sofern die Operation erst nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Nicht versichert sind Operationen einschließlich der dazugehörigen Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die innerhalb der jeweiligen Wartezeit stattfinden.
Bei Operationen mit 1-jähriger Wartezeit besteht dennoch ein Leistungsanspruch. Das gilt auch dann, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist. Voraussetzung ist, dass die Operation einschließlich der dazugehörigen Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen erst nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Was bedeutet das konkret?
Operationen, die während der Wartezeit stattfinden, sind grundsätzlich nicht versichert – das schließt die dazugehörige Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen ein. Bei Eingriffen mit einjähriger Wartezeit gibt es aber eine Ausnahme: Auch wenn die Erkrankung schon vor Ablauf der Wartezeit begonnen hat, besteht ein Leistungsanspruch, solange die Operation selbst erst nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Häufige Fragen
Sind Operationen während der Wartezeit versichert?
Nein. Operationen einschließlich der dazugehörigen Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die innerhalb der jeweiligen Wartezeit stattfinden, sind nicht versichert.
Was gilt bei Operationen mit einjähriger Wartezeit, wenn die Erkrankung schon vorher aufgetreten ist?
Auch dann besteht ein Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung vor Ablauf der einjährigen Wartezeit aufgetreten ist. Voraussetzung ist, dass die Operation samt Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen erst nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Zählen Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen zur Operation dazu?
Ja, die dazugehörige Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen werden zusammen mit der Operation betrachtet – sowohl beim Ausschluss innerhalb der Wartezeit als auch bei der Ausnahmeregelung für die einjährige Wartezeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP 2025