Bei der Privathaftpflicht der Uelzener ist der Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge mitversichert: eigene und fremde Boote ohne Segel und Motor, fremde Segelboote ohne Motor, fremde Wind- und Kitesurfbretter sowie fremde motorisierte Wassersportfahrzeuge, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden und keine behördliche Erlaubnis nötig ist. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden, für die der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftet.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich der folgenden Wasserfahrzeuge verursacht werden:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze
- fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze
- fremde Wind- und Kitesurfbretter
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst den Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge. Dazu zählen eigene und fremde Boote ohne Segel und Motor, fremde Segelboote ohne Motor sowie fremde Wind- und Kitesurfbretter. Fremde motorisierte Wassersportfahrzeuge sind nur mitversichert, wenn sie gelegentlich genutzt werden und keine behördliche Erlaubnis zum Führen nötig ist. Zusätzlich sind Schäden gedeckt, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Sind eigene motorisierte Boote mitversichert?
Nein. Bei eigenen Wasserfahrzeugen besteht Schutz nur ohne Segel, ohne Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) und ohne Treibsätze. Eigene motorisierte Boote sind nicht erfasst.
Unter welchen Bedingungen ist der Gebrauch eines fremden Motorboots versichert?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren sind versichert, soweit sie nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Sind fremde Segelboote abgedeckt?
Ja, fremde Segelboote sind versichert, sofern sie ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) und ohne Treibsätze sind.
Was gilt, wenn ich nicht Eigentümer oder Führer des Wasserfahrzeugs bin?
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, soweit der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025