Wird ein Uelzener Privathaftpflicht-Vertrag vorzeitig beendet, steht dem Versicherer nur der Beitragsanteil für die Zeit zu, in der Versicherungsschutz bestand – bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Beitrag ab Zugang der Widerrufserklärung erstattet, und ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zusätzlich der Beitrag des ersten Jahres. Auch für Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und den Wegfall oder das Fehlen des versicherten Interesses ist geregelt, welcher Beitrag oder welche Geschäftsgebühr dem Versicherer zusteht.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, zahlt man den Beitrag grundsätzlich nur für die Zeit, in der man tatsächlich Versicherungsschutz hatte. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Beitrag ab Zugang der Widerrufserklärung erstattet; fehlt eine korrekte Widerrufsbelehrung, gibt es zusätzlich den Beitrag des ersten Jahres zurück, sofern keine Leistungen genutzt wurden. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses ist jeweils festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht. In bestimmten Fällen kann statt eines Beitrags eine angemessene Geschäftsgebühr verlangt werden.
Häufige Fragen
Wie viel Beitrag muss ich zahlen, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Dem Versicherer steht nur der Beitragsanteil für den Zeitraum zu, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestanden hat.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Beitrag für die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und die Zustimmung, dass der Schutz vor Fristende beginnt. Fehlt die Belehrung, wird zusätzlich der Beitrag des ersten Jahres erstattet – außer man hat bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt, wenn das versicherte Interesse schon zu Beginn nicht besteht?
Dann ist der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Was passiert bei arglistiger Täuschung?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Wurde ein nicht bestehendes Interesse zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils versichert, ist der Vertrag nichtig, und der Beitrag steht dem Versicherer bis zur Kenntnis der Nichtigkeitsgründe zu.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025