Wer bei der Uelzener Privathaftpflicht Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschosse privat und erlaubt besitzt oder nutzt, ist über die gesetzliche Haftpflicht abgesichert – ausgenommen bleibt jedoch der Gebrauch zu Jagdzwecken oder für strafbare Handlungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz sowie aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem Munition und Geschosse.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn man privat und mit der nötigen Erlaubnis Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen sowie Munition und Geschosse besitzt oder nutzt und dabei einen Haftpflichtschaden verursacht. Nicht abgedeckt ist dagegen die Nutzung solcher Waffen für die Jagd oder für strafbare Handlungen.
Häufige Fragen
Sind Schusswaffen im privaten Besitz über die Haftpflicht abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Ist der Einsatz einer Waffe bei der Jagd mitversichert?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Versicherungsschutz, wenn eine Waffe für eine strafbare Handlung genutzt wird?
Nein, der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind auch Munition und Geschosse vom Schutz umfasst?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Munition und Geschosse im erlaubten privaten Besitz und Gebrauch.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025