Der Best-Leistungs-Baustein der Uelzener Privathaftpflicht bündelt mehrere zusätzlich vereinbarbare Leistungen: Er versichert unter anderem das Fahren eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs auf Reisen im europäischen Ausland, bietet auf Wunsch eine Neuwertentschädigung bis 7.500 Euro für Sachschäden, deckt bestimmte selbstständige Nebentätigkeiten bis 22.000 Euro Jahresumsatz sowie Pensionstiere ab und enthält eine Best-Leistungs-Garantie, die Ansprüche automatisch nach günstigeren fremden Tarifen absichert, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.
Versichert ist – abweichend von den sonst geltenden Regelungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs. Gemeint sind Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten. Dazu zählen auch die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Als Kraftfahrzeuge gelten:
- Personenkraftwagen
- Krafträder
- Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht
Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
Der Versicherungsschutz gilt, soweit nicht oder nicht ausreichend Deckung aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privathaftpflicht-Versicherung im Anschluss an die bestehende Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis benutzt wird. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem solchen Fahrer benutzt wird.
Neuwertentschädigung (sofern vereinbart)
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert, sofern kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Der beschädigte oder zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 30 Monate ab Kaufdatum sein.
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Die Höchstentschädigung für die Neuwertentschädigung ist auf 7.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln, Computern jeglicher Art (auch tragbaren Computern wie Laptop, Tablet-PC etc.), Film- und Fotoapparaten, Musikwiedergabegeräten und Brillen jeglicher Art.
Neuwertentschädigung bei Beschädigung eigener Sachen (sofern vereinbart)
Versichert ist – abweichend von den sonstigen Regelungen – zusätzlich die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Neuwert. Das gilt, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einen Sachschaden erlitten hat und ein anderer Privathaftpflichtversicherer eine Schadenersatzleistung zum Zeitwert erbracht hat.
Voraussetzungen für die Neuwertentschädigung sind:
- Der beschädigte oder zerstörte Gegenstand ist zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 30 Monate ab Kaufdatum.
- Die Regulierung des anderen Versicherers zum Zeitwert wird vorgelegt.
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer.
Die Höchstentschädigung für die Neuwertentschädigung bei Beschädigung eigener Sachen ist auf 7.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln, Computern jeglicher Art (auch tragbaren Computern wie Laptop, Tablet-PC etc.), Film- und Fotoapparaten, Musikwiedergabegeräten und Brillen jeglicher Art.
Selbständige nebenberufliche Tätigkeiten (sofern vereinbart)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus folgenden selbstständigen Nebentätigkeiten, die den Jahresumsatz von 22.000 € nicht übersteigen:
- Alleinunterhalter
- Annahmestellen für Sammelbesteller
- Änderungsschneiderei, Stickerei
- Daten- und Texterfassung
- Fotografen
- Friseure
- Handel mit Haushaltsreinigungsmitteln, -waren, -geräten sowie Geschirr
- Kosmetikhandel (ohne Herstellung)
- Kunsthandwerker, Töpfer
- Markt- und Meinungsforschung
- Musiklehrer
- Nachhilfelehrer
- Souvenirhandel, Schmuckhandel
- Sprachlehrer
- Tierbetreuung
- Übersetzer
- Gärtner
- Rentnerbetreuung – ohne Pflege
- Dozenten
- Haushaltshilfe
- Promotion/Hostess
- Influencer
- Hufpfleger / Hufschmied
- Tierosteopath, Tierphysiotherapeut
- Bereiter
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden – auch Tätigkeitsschäden – an Pensionstieren sowie Schäden aus dem Abhandenkommen von Pensionstieren. Die Deckungssumme beträgt 10.000 Euro pro Pensionstier, mit einer festen Selbstbeteiligung von 300 Euro pro Leistungsfall. Versichert sind insgesamt bis zu fünf Pensionstiere, die sich zeitgleich in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden, unabhängig von der Art. Auf die Schäden aus dem Abhandenkommen finden die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Versichert sind auch besonders beantragte und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen dokumentierte Nebentätigkeiten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen genannten Person aus der dort beschriebenen selbstständigen Nebentätigkeit sowie den sich daraus ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.
Haus- und Grundbesitz von Stallungen und Weiden (sofern vereinbart)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Grundstücken in Europa bis zu einer Gesamtfläche von 50.000 qm. Voraussetzung ist, dass diese Grundstücke und die darauf befindlichen Gebäude vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken und zur privaten Tierhaltung genutzt werden.
Wird die Gesamtfläche überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Best-Leistungs-Garantie (sofern vereinbart)
Versichert sind anderweitig versicherbare Haftungsansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes,
- die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht versichert sind,
- jedoch durch einen anderweitigen Tarif zur privaten Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes eingeschlossen sind,
und zwar automatisch entsprechend den dortigen Versicherungsbedingungen.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind, dass
- die Versicherbarkeit des Versicherungsnehmers durch den anderweitigen Versicherer möglich gewesen wäre;
- der Tarif für die Allgemeinheit zugänglich ist;
- der Versicherer in Deutschland zum Betrieb zugelassen ist;
- auch die weiteren vertraglich geregelten Voraussetzungen des anderweitigen Tarifes für einen Anspruch auf Versicherungsleistung gegeben sind;
- der Versicherungsnehmer den Nachweis (in Form von Versicherungsbedingungen) über den anderweitig zum Schadenzeitpunkt möglichen Versicherungsschutz erbringt.
Die Entschädigungsleistung ist auf die vereinbarte Deckungssumme begrenzt.
Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit den nachfolgenden Ausschlüssen:
- im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- berufliche und gewerbliche Risiken;
- die Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftung hinaus;
- vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle;
- Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen;
- gesetzliche Erfüllungsansprüche;
- Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers selbst;
- Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen.
Spezielle Regelungen innerhalb der Bedingungen der Uelzener für die Privat-Haftpflicht-Versicherung gehen diesen Ausschlüssen vor. Die sonstigen vertraglichen Regelungen in den Verbraucherinformationen und den Versicherungsbedingungen bleiben von den speziellen Regelungen der Best-Leistungs-Garantie unberührt und finden Anwendung. Insbesondere hat der Versicherungsnehmer auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten, um den Anspruch auf Versicherungsleistung nicht zu verlieren.
Was bedeutet das konkret?
Der Best-Leistungs-Baustein fasst mehrere zusätzlich vereinbarbare Erweiterungen der Privathaftpflicht zusammen. Dazu gehören der Schutz beim Fahren fremder versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf Auslandsreisen in Europa, eine Neuwertentschädigung für bestimmte Sachschäden bis 7.500 Euro, die Absicherung ausgewählter selbstständiger Nebentätigkeiten und von Pensionstieren sowie größerer Grundstücke zu Wohn- und Tierhaltungszwecken. Die Best-Leistungs-Garantie sorgt dafür, dass Ansprüche automatisch nach einem günstigeren fremden Privathaftpflicht-Tarif abgesichert sein können, sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind und keiner der genannten Ausschlüsse greift.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich im Urlaub ein fremdes Auto fahre?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs für Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten – einschließlich der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira. Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, die für höchstens 9 Personen einschließlich Führer bestimmt sind. Der Schutz greift, soweit keine oder keine ausreichende Deckung aus der Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs besteht, und gilt dann im Anschluss an diese.
Wie hoch ist die Neuwertentschädigung und was ist ausgeschlossen?
Der Versicherer leistet auf Wunsch für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert, wenn kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist und der Gegenstand zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 30 Monate ab Kaufdatum ist. Die Höchstentschädigung liegt bei 7.500 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln, Computern jeder Art (auch Laptop, Tablet-PC), Film- und Fotoapparaten, Musikwiedergabegeräten und Brillen jeder Art. Ohne Nachweis des Kaufdatums besteht nur Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Welche selbstständigen Nebentätigkeiten sind mitversichert und bis zu welchem Umsatz?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer Reihe aufgeführter selbstständiger Nebentätigkeiten – etwa Fotografen, Friseure, Musiklehrer, Nachhilfelehrer, Tierbetreuung, Influencer oder Hufschmied –, sofern der Jahresumsatz von 22.000 € nicht überschritten wird. Zusätzlich sind Schäden an Pensionstieren mit 10.000 Euro pro Tier und einer Selbstbeteiligung von 300 Euro pro Leistungsfall abgesichert, für bis zu fünf gleichzeitig in Obhut befindliche Pensionstiere.
Was leistet die Best-Leistungs-Garantie?
Sie sichert Haftungsansprüche automatisch nach den Bedingungen eines anderen privaten Haftpflicht-Tarifs ab, wenn diese im eigenen Vertrag nicht, aber in jenem Tarif zum Schadenzeitpunkt versichert sind. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Versicherbarkeit möglich gewesen wäre, der Tarif für die Allgemeinheit zugänglich und der Versicherer in Deutschland zugelassen ist und der Nachweis in Form von Versicherungsbedingungen erbracht wird. Die Leistung ist auf die vereinbarte Deckungssumme begrenzt und gilt nicht bei bestimmten Ausschlüssen wie Auslandsschäden, beruflichen und gewerblichen Risiken oder vorsätzlichen Versicherungsfällen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025