Bei der Privathaftpflicht der Uelzener muss der Versicherungsnehmer nach Aufforderung – etwa per Hinweis auf der Beitragsrechnung – innerhalb eines Monats mitteilen, ob sich das versicherte Risiko verändert hat, damit der Beitrag korrekt angepasst werden kann. Der Text erläutert, wie die Beitragsregulierung ab dem Zeitpunkt der Veränderung erfolgt, welche Vertragsstrafe bei unrichtigen Angaben droht und welche Folgen eine unterlassene oder verspätete Mitteilung hat.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle nach dem Versicherungsabschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßigungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese entspricht der Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich am versicherten Risiko etwas ändert, muss man das dem Versicherer nach dessen Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen; der Beitrag wird dann entsprechend angepasst. Macht man falsche Angaben zum Nachteil des Versicherers, kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds fällig werden – außer man weist nach, dass einen kein Verschulden trifft. Wer die Mitteilung nicht rechtzeitig macht, riskiert eine Nachzahlung, und zu viel gezahlter Beitrag wird nur unter bestimmten Fristbedingungen erstattet.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen. Die Aufforderung kann auch als Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Ab wann wird der Beitrag angepasst, wenn ein Risiko wegfällt?
Beim Wegfall versicherter Risiken wird der Beitrag erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer berichtigt. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf dabei nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich die Meldung nachhole?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten. Bei unterlassener Mitteilung kann der Versicherer zudem eine Nachzahlung verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025