In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen sowie aus der erlaubten privaten Haltung wilder Tiere abgesichert, während Hunde, Pferde, Rinder sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere ausgeschlossen bleiben. Ergänzend gilt Schutz beim Hüten fremder Hunde oder Pferde und beim Reiten fremder Pferde, und auch Rettungs- und Bergungskosten für Haustiere sind bis zu bestimmten Grenzen mitversichert.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
- als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen,
- aus der erlaubten privaten Haltung und Hütung von wilden Tieren in seinem Haushalt,
sofern hierfür kein Haltungsverbot besteht. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der wilden Tiere entstehen, sind im Rahmen der Deckungssumme bis 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen sind Schäden an fremden Pferden, die dem Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken überlassen werden. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Pferd 300,00 €. Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000,00 €. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf mitversicherte Personen.
Rettungs- und Bergungskosten
Versichert sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Rettung und Bergung seiner zahmen Haustiere und gezähmten Kleintiere zu erbringen hat. Die Deckungssumme hierfür beträgt je Versicherungsfall 20.000 Euro im Rahmen der Deckungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht rund um zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere, Bienen sowie erlaubt privat gehaltene wilde Tiere, wobei Kosten für das Wiedereinfangen wilder Tiere bis 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert sind. Hunde, Pferde, Rinder und weitere Reit- und Zugtiere sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere sind ausgeschlossen. Wer fremde Hunde oder Pferde privat hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke privat fährt, ist ergänzend geschützt, soweit keine andere Haftpflichtversicherung greift. Für Rettung und Bergung eigener Haustiere und Kleintiere stehen je Versicherungsfall 20.000 Euro zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind bei der Halter-Haftpflicht abgedeckt und welche nicht?
Abgesichert ist die Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen sowie aus der erlaubten privaten Haltung wilder Tiere im Haushalt, sofern kein Haltungsverbot besteht. Ausgeschlossen sind Hunde, Rinder, Pferde, sonstige Reit- und Zugtiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Bin ich versichert, wenn ich fremde Pferde reite oder fremde Hunde hüte?
Ja, versichert ist die Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde und als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken, soweit kein Schutz über eine andere Haftpflichtversicherung besteht. Bei Schäden an privat überlassenen fremden Pferden gilt eine Selbstbeteiligung von 300,00 € pro Pferd und eine Höchstersatzleistung von 50.000,00 €.
Werden Kosten für das Einfangen entlaufener wilder Tiere übernommen?
Ja, Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen wilder Tiere sind im Rahmen der Deckungssumme bis 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.
Was gilt für Rettungs- und Bergungskosten meiner Haustiere?
Aufwendungen zur Rettung und Bergung zahmer Haustiere und gezähmter Kleintiere sind versichert. Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall 20.000 Euro im Rahmen der Deckungssumme.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025