Bei der Privathaftpflicht der Uelzener wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig und gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn er zur Fälligkeit veranlasst wird. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug und muss mit Schadensersatz, einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist, Leistungsfreiheit und einer sofortigen Kündigung rechnen.
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt jedoch nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Befindet sich der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die folgenden Punkte erfüllt:
- Er beziffert die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen.
- Er weist auf die Rechtsfolgen hin (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht).
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wurde die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Beginn des jeweiligen Zeitraums fällig und gilt als rechtzeitig, wenn er zu diesem Zeitpunkt veranlasst wird. Zahlt man nicht rechtzeitig und hat dies zu vertreten, gerät man automatisch in Verzug – der Versicherer kann Schadensersatz verlangen und in Textform mit mindestens zwei Wochen Frist mahnen. Kommt es nach Fristablauf zu einem Versicherungsfall, während man noch im Zahlungsverzug ist, muss der Versicherer nicht leisten, und er kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine solche Kündigung wird jedoch unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats veranlasst wird.
Häufige Fragen
Wann gilt der Folgebeitrag als rechtzeitig gezahlt?
Der Folgebeitrag gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn die Zahlung zur Fälligkeit veranlasst wird. Die Fälligkeit richtet sich nach der vereinbarten Zahlungsweise, also zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Wie lange muss die Zahlungsfrist in einer Mahnung mindestens sein?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief, und auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Was passiert, wenn nach der Mahnfrist ein Schaden eintritt und ich noch nicht gezahlt habe?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist man zu diesem Zeitpunkt noch mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt die Monatsfrist ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt allerdings bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025