Wer bei der Uelzener Privathaftpflicht Sport treibt, ist mit seiner gesetzlichen Haftpflicht abgesichert, wenn dabei jemand geschädigt wird. Nicht abgedeckt sind allerdings Ansprüche aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen und dem zugehörigen Training, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung
- der Teilnahme an Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sowie einem Training, das ein Veranstalter zur Vorbereitung des Rennens organisiert oder vorschreibt und bei dem die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird
Was bedeutet das konkret?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers ist beim Ausüben von Sport mitversichert. Wer also bei sportlicher Betätigung einer anderen Person einen Schaden zufügt, ist grundsätzlich geschützt. Ausgenommen sind jedoch Schäden aus jagdlicher Betätigung sowie aus der Teilnahme an Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen und dem dafür organisierten oder vorgeschriebenen Training, bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Häufige Fragen
Bin ich bei der Ausübung von Sport haftpflichtversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Ausübung von Sport.
Sind Schäden aus der Jagd mitversichert?
Nein, Haftpflichtansprüche aus einer jagdlichen Betätigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen?
Nein, Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen sind ausgeschlossen. Das gilt ebenso für ein Training, das ein Veranstalter zur Vorbereitung des Rennens organisiert oder vorschreibt und bei dem Höchstgeschwindigkeiten geübt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025