In der Privathaftpflicht der Uelzener ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens abgedeckt, und zwar in seiner Rolle als Privatperson. Nicht erfasst sind dagegen Gefahren, die aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt entstehen.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens. Dies gilt:
- als Privatperson und
- nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die im Alltag als Privatperson entstehen kann. Gefahren, die mit einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt zusammenhängen, gehören dagegen nicht zum versicherten Risiko.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist hier abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Sind berufliche oder betriebliche Gefahren mitversichert?
Nein. Gefahren aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt sind nicht versichert.
In welcher Rolle greift der Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht für den Versicherungsnehmer als Privatperson im Rahmen der Gefahren des täglichen Lebens.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2025