Bei der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 30 Tagen, bevor der Versicherungsschutz greift. Für Zuschüsse zu Kastrationen, Sterilisationen und Chipkosten entfällt diese Wartezeit hingegen.
Bei der Katzen-Krankenversicherung gilt nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 30 Tagen. Danach besteht der Versicherungsschutz.
Für die folgenden Leistungen gibt es hingegen keine Wartezeit:
- Zuschüsse bei Kastrationen/Sterilisationen
- Chipkosten
Katzen-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Start Ihrer Katzen-Krankenversicherung müssen Sie zunächst eine gewisse Zeit warten, bevor der Schutz für allgemeine Leistungen einsetzt. Erst wenn diese Zeitspanne verstrichen ist, greift der Versicherungsschutz. Ausgenommen davon sind bestimmte Leistungen wie Zuschüsse für Kastration, Sterilisation und das Chippen – hier profitieren Sie sofort, ohne warten zu müssen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Wartezeit bei der Katzen-Krankenversicherung?
Nach Versicherungsbeginn gilt eine Wartezeit von 30 Tagen.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Nach Ablauf der Wartezeit von 30 Tagen besteht der Versicherungsschutz.
Gilt die Wartezeit auch für Kastration, Sterilisation und Chipkosten?
Nein. Für die Zuschüsse bei Kastrationen/Sterilisationen und für die Chipkosten gibt es keine Wartezeit.
Ab wann greifen die Zuschüsse für Kastration und Chip?
Für diese Leistungen besteht keine Wartezeit, sodass sie ohne die 30-tägige Wartezeit gelten.