Bei der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung sind Kastrationen und Sterilisationen grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig von einer medizinischen Notwendigkeit. Trotzdem beteiligt sich die Versicherung mit einem Zuschuss an den Kosten: 35 € für Katzen und 20 € für Kater.
Kastrationen und Sterilisationen sind bei der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht.
Highlight: Dennoch wird sich mit einem Zuschuss an den Kosten beteiligt.
- 35 € für Katzen
- 20 € für Kater
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Was bedeutet das konkret?
Die Kosten für eine Kastration oder Sterilisation deiner Katze werden nicht wie eine reguläre Behandlung übernommen. Stattdessen gibt es eine feste Beteiligung: einen festgelegten Zuschuss, dessen Höhe davon abhängt, ob es sich um eine Katze oder einen Kater handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Eingriff aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Häufige Fragen
Übernimmt die Katzen-Krankenversicherung Kastrationen und Sterilisationen?
Nein. Kastrationen und Sterilisationen sind grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht.
Gibt es trotzdem eine Kostenbeteiligung?
Ja. Trotz des Ausschlusses beteiligt sich die Versicherung mit einem Zuschuss an den Kosten.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 35 € für Katzen und 20 € für Kater.
Spielt die medizinische Notwendigkeit eine Rolle?
Nein. Der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht.