Die Pferde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung übernimmt veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen bei Krankheit oder Unfall – von ambulanten und stationären Operationen über Diagnostik bis zu Klinikaufenthalten. Versicherte wählen die Erstattungshöhe, eine mögliche Selbstbeteiligung und den Tierarzt frei.
Die Pferde-Krankenversicherung übernimmt die Kosten für veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls des versicherten Pferdes, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Dies umfasst unter anderem:
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen und Operationen einschließlich Diagnostik.
- Operationen unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie sowie die Verwendung von Arzneimitteln, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial.
- Minimalinvasive und nichtinvasive Operationen, Endoskopien und Fremdkörperentfernungen.
- Klinikaufenthalte einschließlich der Unterbringungskosten.
- Ergänzungs- und Diätfutter sowie Vitaminpräparate, die infolge einer Heilbehandlung oder Operation verabreicht werden.
Erstattung:
Die Versicherung erstattet Tierarztkosten unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Bei Vertragsabschluss kann der Versicherungsnehmer wählen:
- Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr: 15.000 €, 25.000 € oder 50.000 €.
- Selbstbeteiligung: ohne, 500 € oder 1.000 €.
Der Versicherte hat die freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik.
Deckungsbeschränkungen:
Es gibt bestimmte Einschränkungen:
- Maximale Erstattungshöhe für Reha-Leistungen von 3.000 € pro Jahr, bei einer Selbstbeteiligung von 20 % pro Rechnung.
- Für die chirurgische Kastration oder Sterilisation werden einmalig 200 € erstattet.
Zudem bestehen Wartezeiten:
- 5 Tage für Koliken und Unfälle,
- 2 Monate allgemeine Wartezeit,
- 1 Jahr für spezielle Erkrankungen und Operationen.
Nicht versichert:
Die Versicherung deckt keine Kosten für:
- Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder empfohlene Untersuchungen und Behandlungen.
- Mängel oder Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt waren oder innerhalb der Wartezeit aufgetreten sind.
- Untersuchungen und Behandlungen durch den Versicherungsnehmer selbst oder enge Familienmitglieder.
Zahlungsmodalitäten:
Der erste Beitrag muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden.
Die weiteren Beiträge können je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden. Es kann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden.
Kündigung:
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Verlängerungsmonats gekündigt werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage.
- Rechtzeitige und vollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge.
- Artgerechte Unterbringung und Versorgung des Pferdes.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Informationen im Leistungsfall.
Versicherungsort:
- Deutschland und weltweit für maximal 12 Monate.
Vertragsbeginn und -ende:
Der Vertrag beginnt zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erstbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Ansonsten beginnt er erst nach Zahlung.
Die Laufzeit beträgt 1 oder 3 Jahre, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Er endet, wenn das versicherte Pferd stirbt, veräußert oder dauerhaft abgegeben wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Pferde-Krankenversicherung springt ein, wenn Ihr Pferd nach Vertragsabschluss krank wird oder verunglückt und tierärztlich behandelt werden muss. Sie können bei Abschluss selbst festlegen, bis zu welcher Höhe pro Jahr erstattet wird und ob Sie einen Teil der Kosten selbst tragen möchten. Tierarzt und Klinik dürfen Sie frei aussuchen. Beachten Sie, dass gestaffelte Wartezeiten gelten und bestimmte Behandlungen sowie bereits vorher bekannte Krankheiten nicht abgedeckt sind.
Häufige Fragen
Welche Erstattungshöhen kann ich wählen?
Bei Vertragsabschluss stehen 15.000 €, 25.000 € oder 50.000 € Erstattung pro Versicherungsjahr zur Wahl. Zusätzlich lässt sich eine Selbstbeteiligung von ohne, 500 € oder 1.000 € festlegen.
Welche Wartezeiten gelten?
Es gelten 5 Tage für Koliken und Unfälle, 2 Monate als allgemeine Wartezeit und 1 Jahr für spezielle Erkrankungen und Operationen.
Kann ich meinen Tierarzt frei wählen?
Ja, der Versicherte hat die freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik. Die Tierarztkosten werden unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet.
Was ist nicht versichert?
Nicht gedeckt sind unter anderem bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder empfohlene Untersuchungen und Behandlungen, bei Abschluss bekannte oder innerhalb der Wartezeit aufgetretene Mängel und Krankheiten sowie Behandlungen durch den Versicherungsnehmer selbst oder enge Familienmitglieder.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und weltweit für maximal 12 Monate.