In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie oft du zahlst und auf welchem Weg – hier erfährst du alle Details zur Beitragszahlung.
In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
- Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
- Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
- Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
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Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt deines Versicherungsscheins hast du zwei Wochen Zeit, den ersten Beitrag zu zahlen – frühestens jedoch ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie häufig du danach zahlst und auf welchem Weg, richtet sich nach deiner Vereinbarung und steht in der Beitragsübersicht, die dem Versicherungsschein beiliegt.
Häufige Fragen
Bis wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung kann die Beitragszahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Wo finde ich die weiteren Beitragszahlungen?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
Wie kann ich den Beitrag bezahlen?
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.