In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen – etwa Eigenbehandlungen, chirurgische Eingriffe bei angeborenen Mängeln, wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen sowie Operationen innerhalb der Wartezeit. Welche Gefahren und Kosten nicht abgedeckt sind, erfahren Sie hier im Überblick.
Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie, Ihr Ehe- / Lebenspartner sowie Ihre Eltern oder Kinder aufgrund einer veterinärmedizinischen Ausbildung selbst am Tier durchführen, sind beispielsweise nicht versichert.
Gibt es Beschränkungen im Versicherungsschutz in der Pferde Krankenversicherung?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Kosten für chirurgische Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel / Fehlentwicklungen
- Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen
- Kosten für Behandlungen durch Nichttierärzte
- Operationen innerhalb der Wartezeit:
- 3 Monate, für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 7 Tage
- 12 Monate für Gelenkoperationen (Die Entschädigung bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Gelenk-Chips und Birkelandfrakturen ist begrenzt auf 1.500 € für den Tag des chirurgischen Eingriffs.)
In den allgemeinen Bedingungen der Uelzener Versicherung für die Pferde Krankenversicherung gilt folgendes:
Nicht versicherte Gefahren und nicht versicherte Kosten
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Aufwendungen für:
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes
- Transportkosten für das Pferd
- Ergänzungsfuttermittel und Diätfutter
- Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalt
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit nach 4 auftreten
- Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versicherten Pferdes
- Tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen
- Behandlung von Endo- und Ektoparasiten
- Physiotherapeutische Behandlungen (z.B. Laufband, Aquatrainer)
- Physiologisch ablaufende Geburten, Kastration und Sterilisation
- Euthanasie eines versicherten Pferde, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall
- Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren
- Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag
- Zahnersatz (Prothetik), Behandlungen von Zahn- und Kieferanomalien
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen
- Behandlung durch Nichttierärzte
- Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern
Pferde Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Pferde Krankenversicherung deckt nicht jede Ausgabe rund um das Pferd ab. Bestimmte Kosten und Leistungen bleiben grundsätzlich außen vor – etwa Behandlungen, die nicht durch einen Tierarzt erfolgen, bereits vor Vertragsbeginn bestehende Mängel oder Krankheiten sowie Leistungen, die keinen medizinischen Behandlungscharakter haben. Zusätzlich gibt es Wartezeiten für Operationen, innerhalb derer noch kein Anspruch besteht. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen im Vertrag.
Häufige Fragen
Sind Eigenbehandlungen in der Pferde Krankenversicherung versichert?
Nein. Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie, Ihr Ehe- / Lebenspartner sowie Ihre Eltern oder Kinder aufgrund einer veterinärmedizinischen Ausbildung selbst am Tier durchführen, sind nicht versichert. Auch Behandlungen durch Nichttierärzte sind ausgeschlossen.
Welche Wartezeiten gelten für Operationen?
Operationen innerhalb der Wartezeit sind ausgeschlossen. Die Wartezeit beträgt 3 Monate, für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 7 Tage und für Gelenkoperationen 12 Monate. Bei isolierten Verschattungen, OC, OCD, Gelenk-Chips und Birkelandfrakturen ist die Entschädigung auf 1.500 € für den Tag des chirurgischen Eingriffs begrenzt.
Sind angeborene Fehlentwicklungen abgedeckt?
Nein. Kosten für chirurgische Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel / Fehlentwicklungen sind ausgenommen. Auch die Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen sind nicht versichert.
Werden Transport- und Reisekosten übernommen?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie Transportkosten für das Pferd.
Sind Hufbeschlag und Zahnersatz mitversichert?
Nein. Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag, sowie Zahnersatz (Prothetik) und Behandlungen von Zahn- und Kieferanomalien sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.