In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung beginnt der Schutz zum Zeitpunkt laut Versicherungsschein, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag verlängert und welche Kündigungsfristen je nach Laufzeit gelten.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Dauer und Verlängerung des Vertrags:
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
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Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich an dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten Beitrag pünktlich. Zahlen Sie später, beginnt der Schutz erst mit der Zahlung. Je nachdem, wie lang die vereinbarte Laufzeit ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr oder kann nach Ablauf einer längeren Laufzeit gekündigt werden. In beiden Fällen gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Schutz mit der Zahlung.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Vertragsseite bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Es besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr muss bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Was gilt bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren?
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann er schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier gilt die 3-monatige Kündigungsfrist.