In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung werden erstattungsfähige Kosten zu 100 % nach dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) übernommen – ohne Höchstsumme im Versicherungsjahr und ohne Altersbegrenzung. Versichert sind zahlreiche Operationen und Behandlungen, von bildgebenden Verfahren über regenerative Therapien bis zur Nachsorge in der Tierklinik.
In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- 100 % Erstattung der erstattungsfähigen Kosten nach dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
- Keine Höchstsumme innerhalb des Versicherungsjahre
- Stand- und Vollnarkose
- Bildgebende Verfahren
- Regenerative Therapien – bis 1.000 €
- Keine Altersbegrenzung
- Bauchhöhlenoperationen – Wartezeit 7 Tage
- Operative Frakturbehandlungen
- Unfallbedingte Wundnähte
- Fesselringband-Operation
- Tumorentfernung
- Zahnextraktion
- Sehnenscheiden-Operation
- Gelenkspülung
- Bauchspiegelung (Laparoskopie)
- Überbein-Operation (Exostose)
- Bauchwandhernien-Operation (Hernia ventralis)
- Speicheldrüsenerkrankung (Sialadenektomie)
- Harnröhreneröffnung (Urethrotomie)
- Hufkrebs
- Nageltritt-OP
- Gelenk-Chip (OCD Osteochondrosis dissecans) bis 1.500 € am Tag der Operation
- Nachgewiesene Kosten am letzten Untersuchungstag vor der Operation
- Nachsorge / -behandlung und Unterbringung in einer Tierklinik bis 10 Tage
- Pauschale Erstattung der Unterbringungskosten in der Tierklinik: 25 € pro Tag
- Alternative Behandlungen wie Homöopathie / Akupunktur
In den allgemeinen Bedingungen der Uelzener Versicherung für die Pferde Krankenversicherung gilt Folgendes:
Versicherte Pferde und Aufnahme in die Versicherung
Versichert sind die Pferde, die im Versicherungsschein genannt sind. Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats.
Der Versicherer kann vom Antragsteller ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über den Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes verlangen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Versicherte Gefahren und versicherte Kosten
Beim versicherten Pferd tritt während der Vertragslaufzeit eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf. Diese Veränderung macht eine ambulante und/oder eine stationäre tierärztliche Behandlung erforderlich.
Die vereinbarte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), der vereinbarte Gebührensatz und der vereinbarte Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer die nachgewiesenen Behandlungskosten einschließlich der chirurgischen Eingriffe, der Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten) und der Labor- und Röntgendiagnostik, die innerhalb der Vertragszeit anfallen.
Versicherte Kosten
Es werden nur die Kosten erstattet, die unmittelbar nicht mit den Ausschlüssen in Zusammenhang stehen. Die Kosten müssen innerhalb der Vertragslaufzeit anfallen. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der GOT. Die vereinbarte GOT, der vereinbarte Gebührensatz und der vereinbarte Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Andere Gebührenordnungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen) können nicht berücksichtigt werden.
Die Entschädigung von Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen ist begrenzt auf 1.500,00 EUR für den Tag des chirurgischen Eingriffs.
Prophylaxemaßnahmen sind begrenzt auf 100,00 EUR je Versicherungsjahr. Diese werden unabhängig von einer vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.
Die Entschädigung für Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten aufgrund einer versicherten Operation ist begrenzt auf 25,00 EUR pro Tag. Die Unterbringungskosten werden ersetzt für den letzten Untersuchungstag vor der versicherten Operation. Nach dem Tag der durchgeführten Operation werden bis zu 10 Tage die Unterbringungskosten erstattet. Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein und durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
Für regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, Stammzellen) beträgt die Entschädigung maximal 1.000,00 EUR je Versicherungsfall.
Die genannten Beträge sind Bruttobeträge.
Pferde Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Pferde Krankenversicherung übernimmt Behandlungs- und Operationskosten, die durch eine während der Vertragslaufzeit auftretende Veränderung des Gesundheitszustands nötig werden. Erstattet wird nach der im Versicherungsschein vereinbarten Gebührenordnung für Tierärzte. Für einzelne Leistungen wie regenerative Therapien, Gelenk-Chips, Prophylaxe oder die Unterbringung in der Tierklinik gelten jeweils eigene Grenzen. Diese Zusammenfassung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind der Versicherungsschein und die Bedingungen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist ein Pferd versicherungsfähig?
Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats. Eine Altersbegrenzung nach oben besteht nicht.
Wie hoch ist die Erstattung?
Es werden 100 % der erstattungsfähigen Kosten nach dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstattet. Innerhalb des Versicherungsjahres gibt es keine Höchstsumme. Die vereinbarte GOT, der Gebührensatz und der Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Welche Grenze gilt für regenerative Therapien?
Für regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, Stammzellen) beträgt die Entschädigung maximal 1.000,00 EUR je Versicherungsfall.
Werden Unterbringungskosten in der Tierklinik erstattet?
Ja. Bei einer versicherten Operation werden die Unterbringungskosten pauschal mit 25,00 EUR pro Tag erstattet – für den letzten Untersuchungstag vor der Operation sowie bis zu 10 Tage nach dem Tag der Operation. Die Kosten müssen tatsächlich angefallen und durch eine Rechnung nachgewiesen sein.
Welche Grenze gilt für Gelenk-Chips und Gelenkoperationen?
Die Entschädigung von Gelenkoperationen bei isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen ist auf 1.500,00 EUR für den Tag des chirurgischen Eingriffs begrenzt.