In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gelten für Versicherte klare Verpflichtungen: Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, gesundheitliche Veränderungen und Risikoänderungen melden, jeden Versicherungsfall unverzüglich anzeigen sowie Schäden abwenden und mindern.
In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- Bitte vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage. Werden nach der Antragstellung aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei dem Pferd festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
- Informationen darüber, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besonders gefahrdrohender Umstände erfolgen könnte.
- Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an.
- Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Weiter müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.
Pferde Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person übernehmen Sie in der Pferde Krankenversicherung einige Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, bei der Angebotsanfrage ehrlich und vollständig zu antworten und gesundheitliche Veränderungen des Pferdes rechtzeitig zu melden. Ändert sich das versicherte Risiko, informieren Sie den Versicherer. Tritt ein Versicherungsfall ein, melden Sie ihn ohne Verzögerung und helfen mit wahrheitsgemäßen Angaben, Schäden möglichst gering zu halten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was muss ich bei der Angebotsanfrage beachten?
Sie beantworten die Fragen in der Angebotsanfrage bitte vollständig und wahrheitsgemäß.
Was gilt, wenn nach dem Antrag noch vor Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen auftreten?
Werden nach der Antragstellung, aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei dem Pferd festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
Wie schnell muss ich einen Versicherungsfall melden?
Sie zeigen jeden Versicherungsfall unverzüglich an.
Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Zudem unterstützen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung.
Muss ich Änderungen des versicherten Risikos melden?
Ja, Sie geben Informationen darüber, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. Es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besonders gefahrdrohender Umstände erfolgt.