Die Uelzener Hundekrankenversicherung übernimmt veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen, Operationen bei Unfall oder Krankheit sowie alternative Heilmethoden – dazu zählen ambulante und stationäre Behandlungen, Klinikaufenthalte und eine Gesundheitspauschale. Erfahren Sie, welche Leistungen versichert sind, welche Erstattungslimits gelten und was von der Deckung ausgeschlossen ist.
Versichert sind:
- Heilbehandlungen, sowohl ambulant als auch stationär, inklusive Diagnostik
- Operationen unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie infolge von Unfällen oder Krankheiten
- Nichtinvasive Operationsmethoden, Biopsien, Punktionen, diagnostische und therapeutische Endoskopien sowie Fremdkörperentfernungen
- Kosten für Klinikaufenthalte
- Ergänzungsfutter, Diätfutter und Vitaminpräparate, die während einer stationären Heilbehandlung oder Operation verabreicht werden
- Unbegrenzte Vor- und Nachsorgebehandlungen bei Operationen
- Alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur, die vom Tierarzt durchgeführt werden
Zusätzlich beteiligt sich die Versicherung an:
- Den Kosten für die Kennzeichnung des Hundes mittels Identifikationschip
- Leistungen der Gesundheitspauschale, die Wurmkuren, Parasitenmittel, Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Krallen schneiden umfasst
Deckungsbeschränkungen:
- Ein Erstattungslimit von 3.000 € pro Jahr für besondere Erkrankungen und Operationen aus dem Sonder-OP-Baustein
- Ein Erstattungslimit von 1.000 € pro Jahr für Leistungen aus dem Reha- und Zahnzusatz-Baustein
- Ein Erstattungslimit von 3.000 € pro Jahr für Leistungsfälle im Ausland
Nicht versichert sind:
- Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen
- Folgen von bekannten Mängeln und Krankheiten bei Abschluss der Versicherung oder vor Ablauf der Wartezeit
- Nachträgliche Untersuchungen und Behandlungen für Krankheiten oder Unfälle während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen, Überkronungen, Zahnreinigungen und Zahnsteinentfernungen
- Behandlungen, die vom Versicherungsnehmer oder nahestehenden Personen durchgeführt werden
Zahlungsmodalitäten:
Der erste Beitrag muss spätestens 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt werden. Weitere Beiträge sind gemäß der Beitragsübersicht zu zahlen, entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Beginn und Ende der Deckung:
Die Versicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum, sofern der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wurde. Der Vertrag endet, wenn der Hund verstirbt, veräußert oder dauerhaft abgegeben wird.
Kündigung:
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.
Verpflichtungen:
Versicherungsnehmer müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten, die Versicherungsbeiträge rechtzeitig zahlen, und den Hund artgerecht halten. Im Leistungsfall sind vollständige und wahrheitsgemäße Informationen erforderlich.
Versicherungsbereich:
Die Versicherung gilt in Deutschland und weltweit für maximal 12 Monate am Stück.
Was bedeutet das konkret?
Diese Versicherung hilft dabei, die Kosten für Tierarztbehandlungen Ihres Hundes abzudecken, wenn dieser nach Vertragsabschluss krank wird oder einen Unfall hat. Abgedeckt sind sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen, Operationen und bestimmte Vorsorgeleistungen. Für einige Leistungsbereiche und für Behandlungen im Ausland gelten jährliche Höchstgrenzen bei der Erstattung. Bereits vor Vertragsabschluss bekannte Krankheiten sowie bestimmte Zahnbehandlungen sind vom Schutz ausgenommen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Behandlungen sind versichert?
Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen inklusive Diagnostik, Operationen unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie, nichtinvasive Operationsmethoden, Biopsien, Punktionen, Endoskopien, Fremdkörperentfernungen, Klinikaufenthalte, unbegrenzte Vor- und Nachsorgebehandlungen bei Operationen sowie alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur, wenn sie vom Tierarzt durchgeführt werden.
Welche Erstattungslimits gelten?
Es gelten 3.000 € pro Jahr für besondere Erkrankungen und Operationen aus dem Sonder-OP-Baustein, 1.000 € pro Jahr für Leistungen aus dem Reha- und Zahnzusatz-Baustein sowie 3.000 € pro Jahr für Leistungsfälle im Ausland.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder angeratene Behandlungen, Folgen von bekannten Mängeln und Krankheiten bei Abschluss oder vor Ablauf der Wartezeit, nachträgliche Behandlungen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes, Gebisskorrekturen, Zahnprothesen, Überkronungen, Zahnreinigungen und Zahnsteinentfernungen sowie Behandlungen durch den Versicherungsnehmer oder nahestehende Personen.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Die Versicherung gilt in Deutschland und weltweit für maximal 12 Monate am Stück. Für Leistungsfälle im Ausland gilt ein Erstattungslimit von 3.000 € pro Jahr.
Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.